Kaufmann Bausysteme

COVID 19 Präventionskonzept gem. § 8 Abs.2 COVID 19 Lockerungsverordnung

COVID-19-Präventionskonzept
Kaufmann Bausysteme FC Bizau (Stand 01.03.2022)
 
 
Um als Fußballverein unserer wichtigen gesellschaftlichen Funktion wieder nachkommen zu können, wurde dieses Covid-Präventionskonzept ausgearbeitet und allen Vereins Verantwortlichen zur Kenntnis gebracht.
 
Dies soll sowohl im Amateur- und Nachwuchsfußball, den Trainings- und Spielbetrieb vollumfänglich wieder möglich machen und gleichzeitig die notwendige Sicherheit geben um das Infektionsgeschehen so weit wie möglich einzudämmen.
 
Jedenfalls dürfen Spieler/-innen, Trainer/-innen sowie Betreuer/-innen, die sich krank fühlen,  weder an Trainings noch an Spielen teilnehmen. Sie haben der Sportstätte unbedingt fernzubleiben! 
 
Es werden stets die jeweils aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich COVID-19 eingehalten. Dies trifft auch auf dieses Präventionskonzept zu. Dabei steht natürlich weiterhin die Gesundheit und die Sicherheit aller Personen auf dem Fußballplatz an oberster Stelle.
 
1. Zutritt zum Sportgelände und Clubheim
 
Aktuell wird der Zutritt zur Sportanlage durch keine behördiche Beschränkung limitiert.
Der Aufenthalt im Freiluftbereich ist ohne weitere zusätliche Maßnahme (Maske) möglich.
Im innenbereich des Clubheim ist das tragen einer Maske erfoderlich sofern man sich nicht am Platz aufhält.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jeder am Trainings- und Spielbetrieb Beteiligte ist auch selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten!
 
Covid19 Beauftragter – KBS FC Bizau:   Josef Greber  - Obmann